Entscheidend für ein funktionierendes Software-Escrow ist neben einer qualitativ hochwertigen technischen Tauglichkeitsprüfung des Hinterlegungsgegenstandes auch die von den Beteiligten geschlossene Hinterlegungsvereinbarung – der Escrow-Vertrag.

Rechte und Pflichten der Beteiligten und Voraussetzungen für die Herausgabe

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist in seinem Maßnahmenkatalog (IT-Grundschutz) ausdrücklich darauf hin, dass der zugrunde liegende Escrow-Vertrag alle Bedingungen der Hinterlegung sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien präzise festlegen muss.

Daneben müssen u.a. der Umfang der erlaubten Nutzung für den Herausgabefall geregelt und die bestehenden Nutzungs- und Lizenzverträge sowie die aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzfestigkeit von Hinterlegungsvereinbarungen berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Escrow-Einrichtung stellen wir Ihnen das ecambria-escrow-Vertragsmuster zur Verfügung, mit dem verschiedenste (auch komplexe Mehrkunden-) Szenarien erfasst werden können.

Vertragsanpassungen und mögliche Varianten

Der escrow-Vertrag kann anschließend – in Abstimmung mit allen Beteiligten und ihren Rechtsberatern – an Ihre konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Als IT-Sachverständige verstehen wir die je nach Geschäftsmodell des Softwareanbieters individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten und können ihre individuellen Anforderungen in dem konkreten Vertrag unterbringen.

Neben einem Vertrag, der lediglich zwischen Softwareanbieter, Softwarenutzer und Hinterlegungsstelle geschlossen wird, ist häufig auch ein Vertrag zwischen einem Softwareanbieter und beliebig vielen Lizenznehmern erforderlich oder sinnvoll. Grundsätzlich sind folgende Varianten denkbar:

  • Dreiecksvertrag: Softwarenutzer, Softwareanbieter, ecambria
  • Multidreiecksvertrag: Softwareanbieter, ecambria, mehrere Softwarenutzer
  • Rahmenvertrag über Software-Prüfung und Escrow zwischen einem großen Softwarenutzer und ecambria
  • Individualverträge

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.