Die Kosten eines Software-Escrow hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang der technischen Prüfung und der Anzahl der Hinterlegungsgegenstände.

Die verschiedenen Kostenpositionen sind:

  • Analyse, Beratung und Einrichtung der Hinterlegung inklusive Hauptvertrag (einmalig)
  • Technische Erstprüfung (nach Aufwand, einmalig)
  • Hinterlegung für einen Softwarenutzer (pro Jahr)
  • Beitritt weiterer Softwarenutzer (pro Jahr)
  • Folgehinterlegung (und umfangreiche oder einfache Prüfung, einmalig)
  • Durchführung eines Herausgabeverfahrens (einmalig)

Die laufenden jährlichen Kosten der Hinterlegung sind gering und beginnen für einen einzelnen Hinterlegungsgegenstand bei 900 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die einmaligen Prüfungskosten hängen entscheidend von der Komplexität der hinterlegten Software ab. Die Prüfung einer einfachen Software im Hinblick auf deren Übersetzbarkeit liegt typischerweise im Bereich von 2.000 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Im Rahmen der Analyse- und Beratungsphase können wir Ihnen hierzu genauere, auf Ihren individuellen Fall bezogene Auskünfte geben.